Pensionierungs-/Vorsorgeplanung

Mit Eintritt ins Rentenalter verändert sich die finanzielle Situation. Die Höhe der Altersrente ist schnell ermittelt. Die Fragen, ob ich mir eine vorzeitige Pensionierung leisten kann, ob frühzeitig vorhandene Produkte der zweiten oder dritten Säule umgeschichtet werden sollten, wie ein Bezug sinnvoll gestaffelt werden kann oder ob ich mich für Rente oder Kapital entscheide, sind hingegen komplex und sollten gesamthaft betrachtet werden. Die gestiegene Lebenserwartung, die demografische Entwicklung und die volatile Zinsentwicklung führen zu veränderten Chancen und Risiken, die ebenfalls frühzeitig identifiziert werden sollten.

Die Fülle an Anbietern von individuellen Vorsorge- und Pensionierungsberatungen ist so gross wie die eigenen Bedürfnisse unterschiedlich sind. Je nachdem bietet einem der Versicherer oder das Bankinstitut eine vergünstigte oder kostenlose Beratung an – dies jedoch oft mit eingeschränktem Blick auf die eigenen Produkte.

Der Vorstand BGK will seine Mitglieder aktiv bei einer frühzeitigen individuellen Planung unterstützen. Damit jedes Mitglied das passende Beratungsangebot frei wählen kann, erfolgt dies im Rahmen einer einmaligen direkten Kostenbeteiligung.

Gegen Vorlage einer konkreten Rechnung für eine individuelle Vorsorge- oder Pensionierungsplanung erstattet der BGK eine Kostenbeteiligung von 50 % der effektiven Kosten der Beratungsleistung, maximal einen Betrag von CHF 250.00 pro Mitglied. Das Angebot kann pro Mitglied nur einmal in Anspruch genommen werden. 

Das Begehren um Kostenbeteiligung kann unter Zusendung des entsprechenden Rechnungsbelegs sowie unter Angabe der Bank-/Postverbindung gestellt werden bei:
Geschäftsstelle BGK, Räbacher 10, 3627 Heimberg / monika.gerber@begem.ch.