Stiftung „Dr. Alice Lüscher“
Im Jahr 2007 ist dem Gemeindeschreiberverband von Dr. Alice Lüscher, ehemalige Dozentin am Lehrgang Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreiber, ein Vermögen zugefallen. Dieses wurde mit der Auflage verbunden, eine Stiftung nach Artikel 80 ff ZGB mit einem Kapital von CHF 500‘000 und folgendem Zweck zu errichten:
Umfassendes Fördern der Weiterbildung der Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreiber im Kanton Bern in Bezug auf rechtliche Kenntnisse, Sozialkompetenz sowie allgemeinbildende, psychologische und ethische Aufgabenbereiche. Dr. Alice Lüscher hat die Stiftung zudem verpflichtet, die Randgebiete, ebenso die Französisch sprechenden Gebiete des bernischen Süd-Juras, durch dezentralisierte Angebote oder durch Spesenbeiträge besonders zu berücksichtigen.
Stiftungsrat
Zusammen mit dem Vermächtnis hatte Dr. Alice Lüscher auch den ersten Stiftungsrat eingesetzt und dem Gemeindeschreiberverband zwei Sitze zugesichert. Durch verschiedene Mutationen besteht die ursprüngliche Zusammensetzung aber nicht mehr. Die zwei Sitze des Gemeindeschreiberverbands stehen durch die Fusion der Berufsverbände dem BGK zu.
Im Stiftungsrat arbeiten aktuell mit:
- Thomas Krebs, Gemeindeschreiber Münsingen, Präsident
- Cindy Bögli, Gemeindeschreiberin Sonceboz-Sombeval
- Beat Heuer, Gemeindeschreiber Brügg / eh. Präsident BGK
- Ramona Hämmerli, Gemeindeschreiberin Frauenkappelen
- Marc Riesen, Leiter Steuern und Inkasso Stadtbuchhaltung Thun / Vorstand BGK
Stiftungsreglement
Im Stiftungsreglement vom 26. April 2022 regelt der Stiftungsrat - im Rahmen der übergeordneten Stiftungsurkunde - den Stiftungszweck wie folgt:
- Die Stiftung fördert in erster Linie die Sozialkompetenz der Weiterzubildenden sowie deren persönliche Charakterentwicklung. In diesem Rahmen können Kooperationen mit bestehenden Weiterbildungsangeboten eingegangen, der Besuch von bestehenden Angeboten durch die Gewährung von Vergünstigungen gefördert oder eigene Angebote geschaffen werden.
- Um Chancengleichheit zu schaffen, schenkt die Stiftung den Randregionen - insbesondere der französischsprachigen Region des Kantons Bern - besondere Beachtung.
Richtlinien zur Ausrichtung von Beiträgen
In Richtlinien konkretisiert der Stiftungsrat die Umsetzung des Stiftungszweckes. In diesen Richtlinien werden folgende Beitragesformen vorgesehen:
- Unterstützung von Aus- und Weiterbildungsangeboten des BGK (Kantonalverband) oder der Regionalverbände;
- Eigene Angebote oder Kooperationen mit Anbietern;
- Individuelle Beiträge zur Finanzierung von Ausbildungen.
Die Beiträge sollen nicht so angelegt sein, dass sie rein zur Entlastung der kommunalen Finanzhaushalte beziehungsweise zur Entlastung der Gemeinden aus ihrer Aus- und Weiterbildungspflicht als Arbeitgeberin beitragen.
Beiträge an Verbände
Die Stiftung kann auf Gesuch hin Kurs- und Seminarangebote des Kantonalverbands und der Regionalverbände zur Förderung der Sozial- und Führungskompetenzen von Gemeindekadern unterstützen. Dabei werden insbesondere Beiträge an Projekte ausgerichtet, die ohne finanzielle Unterstützung nicht trag- oder realisierbar sind bzw. spezielle finanzielle Lasten zu tragen haben (Übersetzungen, Pilotkurse u. ä.).
Eigene Angebote oder Kooperationen
Der Stiftungsrat kann eigene Kurs- oder Seminarangebote organisieren oder zu diesem Zweck gezielt Kooperationen mit bestehenden Anbietern eingehen. Aktuell besteht eine Kooperation mit dem BGK zur Organisation und zur Finanzierung des jährlich stattfindenden Gemeindekadertages.
Individuelle Ausbildungsbeiträge
Die Stiftung kann auf Gesuch hin zinslose Darlehen oder in begründeten Fällen (zum Beispiel gesundheitsbedingte Härtefälle) einmalige Beiträge «à fonds perdu» zur Finanzierung von individuellen Ausbildungen von Gemeindekadern gewähren.