Arbeitsplatzbewertungen

Die Fachverbände Bernisches Gemeindekader (BGK), Bernische AHV-Zweigstellenleiter (BAZ) und Bernische Konferenz für Sozialhilfe, Erwachsenen- und Kindesschutz (BKSE) bieten gemeinsam Arbeitsplatzbewertungen an. Die Offerten werden von allen drei Verbänden zentral und koordiniert erstellt. Auf Wunsch werden zusätzlich konkrete Prognosen bezüglich dem Synergieeffekt bei Verwaltungszusammenlegungen oder Gemeindefusionen erstellt.

Offertanfrage

Wir unterbreiten Ihnen gerne unverbindlich ein auf Sie zugeschnittenes Angebot. 
Benutzen Sie dazu bitte das Offertformular.

Nähere Auskünfte erteilt die Koordinationsstelle Arbeitsplatzbewertungen unter folgender Adresse:

Geschäftsstelle BGK
Monika Gerber, Räbacher 10, 3627 Heimberg
Tel: 079 598 84 82
E-Mail:

Häufig gestellte Fragen zu unseren Arbeitsplatzgutachten

Aus welchen Gründen wird eine Bewertung vorgenommen?
  • Die Behörde ist der Auffassung, das Personal sei unter- oder überbeschäftigt.
  • Die Behörde möchte den Stellenbedarf für ein oder mehrere bestimmte Arbeitsgebiete kennen.
  • Die Behörde möchte wissen, ob das Personal effizient und nach zeitgemässen Methoden arbeitet.
  • Die Behörde möchte aufgrund eines Arbeitsplatzgutachtens eine Reorganisation durchführen oder Arbeitsgebiete neu zuordnen.
  • Mit einer Arbeitsplatzbewertung möchte die Behörde einmal Klarheit haben über den effektiven Stellenbedarf.
  • Im Zusammenhang mit Fusionen können Arbeitsplatzgutachten zur Lösungsfindung beitragen.
Was kann bewertet werden?
  • Wir bewerten folgende Aufgabenbereiche:
  • Gemeindeschreibereien, Burgerschreibereien
  • Finanzverwaltungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften
  • Bauverwaltungen und -inspektorate
  • Sozialdienste öffentlich-rechtlicher Körperschaften
  • AHV-Zweigstellen
  • Schulsekretariate inkl. Tagesschuladministration
  • Kirchgemeindesekretariate
  • Werkhöfe öffentlich-rechtlicher Körperschaften
Auf welchem Schema beruht die Bewertung?

Das Bewertungsschema des Bernischen Gemeindekaders beruht auf einem individuellen Fragebogen, der durch das Personal der öffentlich-rechtlichen Institution elektronisch (webbasierend) beantwortet werden muss. Die in dem zu bewertenden Arbeitsbereich anfallenden Arbeiten sind anzahlmässig zu erfassen. Jeder Arbeit ist fix ein Zeitaufwand zugewiesen, in der diese Tätigkeit durch eine fachlich gut ausgebildete leistungsfähige Person normalerweise mit zeitgemässen Arbeitsmitteln zu bewältigen ist. Diese Werte basieren auf einem durchschnittlichen Zeitaufwand und auf Erfahrungswerten. Wo im elektronischen Fragebogen nach dem Arbeitsaufwand in Stunden gefragt ist, muss ihn das Personal selber angeben. Dieser Stundenaufwand wird von den Expertinnen und Experten auf seine Plausibilität hin überprüft. In einer Vorbesprechung wird der ausgefüllte Fragebogen zusammen mit dem Auftraggeber (seinen Vertreterinnen und Vertretern, bzw. dem Arbeitgeber und dem Personal) überprüft, offene Fragen werden geklärt und zu einzelnen offenen Fragen die Stellungnahme des Auftraggebers einverlangt. Die notwendigen Korrekturen werden direkt vor Ort im System erfasst und auf dem externen BGK-Server verarbeitet. In verschiedene Akten wird Einsicht genommen und deren Güte beurteilt.

Mit welchem Zeitaufwand muss gemeindeintern gerechnet werden?

Für die Beantwortung, bzw. das Ausfüllen eines Fragebogens müssen seitens der zu bewertenden Abteilung rund zwei Arbeitstage eingesetzt werden.

Innerhalb welcher Frist liegt eine Bewertung vor?

Die Auftragsabwicklung wird nach dem folgenden Vorgehensschema abgewickelt:

  • Grundlagenerarbeitung und -beschaffung
  • Auftragsvorbereitung: Präzisierung der Zielsetzung
  • Generieren des Erhebungsrasters und Zustellung des Web-Links
  • Bei mehreren involvierten Abteilungen allenfalls gemeinsame Kick-off Sitzung
  • Ermitteln des Leistungsumfanges und der Erhebungsgrössen durch Bearbeiten des strukturierten Frage-Rasters durch das Personal
  • Überprüfung der auf den Datenserver übermittelten Erhebungs-/Datengrundlagen durch das Expertenteam
  • Bereinigen des Fragebogens im direkten Gespräch vor Ort
  • Erstellen des definitiven Beurteilungsergebnisses durch die Experten (wie Bericht, Auswertungs- / Leistungsverzeichnis, Optimierungs- / Verbesserungshinweise)
  • Projektabschluss / Abrechnung Auftrag

Der Zeitplan ist deshalb abhängig von der Verfügbarkeit Ihres Personals, unserer Expertinnen und Experten sowie der Behördenvertreterinnen und –vertretern

Was befähigt die Kommunalverbände zu ihrer Gutachtertätigkeit?

Der Verein Bernisches Gemeindekader BGK und seine Partnerorganisationen (insb. Bernische AHV-Zweigstellenleiter/innen BAZ und Berner Konferenz für Sozialhilfe Erwachsenen- und Kindesschutz BKSE) haben langjährige Erfahrungen im Erstellen von Arbeitsplatzbewertungen. Die zugrunde liegenden Werte beruhen auf eigener, langjähriger Erfahrung aller involvierten Expertinnen und Experten und werden regelmässig aktualisiert und den neusten Begebenheiten angepasst. Die Kommunalverbände haben in den vergangenen knapp fünf Jahren rund 100 Bewertungen durchgeführt.

Was ist die Rolle des Kantons?

Bei den Bewertungen von Gemeindeschreibereien, Bauverwaltungen, Finanzverwaltungen und Schulsekretariaten wirkt jeweils eine Expertin oder ein Experte des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR) mit. Die Mitwirkung des AGR hat zum Zweck, das Fachwissen und die Erfahrungen aus einer kantonsweiten Gesamtsicht einzubringen sowie die Objektivität und Neutralität der zu erstellenden Gutachten zu gewährleisten. Die AGR-Vertretungen sind bestrebt, mit funktionsübergreifender und umfassender Beratung einen Beitrag zur Sicherstellung einer gut funktionierenden, effizienten und qualitativ hochstehenden Verwaltungsführung und Behördentätigkeit zu leisten, dies sowohl aus Arbeitgeber- als auch aus Arbeitnehmeroptik. Das AGR erbringt seine Dienstleistungen gegen Verrechnung des Aufwandes, der Bestandteil der Offerte ist.

Was für Referenzen können angegeben werden?

Gerne stellen wir Ihnen mit der Offerte eine ausführliche Referenzliste zur Verfügung.

Mit welchen Kosten müssen wir rechnen?

Die Kosten sind abhängig vom Aufwand beziehungsweise von der Anzahl der zu bewertende Einheiten und den gestützt darauf eingesetzten EDV-Modulen sowie der Grösse der betreffenden öffentlich-rechtlichen Institution. Verlangen Sie gerne eine unverbindliche Offerte, die auf Ihren konkreten Fall beziehungswiese Ihren spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist. In der Regel offerieren wir ein maximales Kostendach, so dass Sie keine Kreditüberschreitungen befürchten müssen. Hier können Sie uns Ihre Offertanfrage direkt über ein Online-Formular zukommen lassen.